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   OLG Stuttgart, 31.03.2020 - 16a U 197/19   

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https://dejure.org/2020,7580
OLG Stuttgart, 31.03.2020 - 16a U 197/19 (https://dejure.org/2020,7580)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2020 - 16a U 197/19 (https://dejure.org/2020,7580)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2020 - 16a U 197/19 (https://dejure.org/2020,7580)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 16.10.2020 - 11 U 2/20

    Begriff der unzulässigen Abschalteinrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG)

    Die generelle Einstandspflicht von Konzernunternehmen für die Verbindlichkeiten anderer Konzernunternehmen (Konzernhaftung), ist dem deutschen Recht für den Regelfall fremd (vgl. OLG Stuttgart, Vfg. v. 31.03.2020 - 16a U 197/19 - BeckRS 2020, 5656; Emmerich, in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 9. Auflage 2019, § 302 AktG, Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.12.2020 - 34 U 48/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi V6 mit Euro 6 Abgasnorm;

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Prospekthaftung sind auf den vorliegenden Fall schon nicht übertragbar (vgl. OLG Stuttgart, Vfg. v. 31.03.2020, 16a U 197/19, BeckRS 2020, 5656).
  • OLG München, 14.05.2020 - 8 U 6183/19

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei VW Touareg (kein

    Ähnliches gilt im Übrigen für die Verfügung des OLG Stuttgart vom 31.03.2020 - 16a U 197/19, wonach es - entgegen der oben dargelegten Auffassung des Senats - ausreichen soll, das sich die greifbaren Anhaltspunkte nicht auf den streitgegenständlichen Motortyp in der streitgegenständlichen Auslegung beziehen, sondern auf einen ähnlichen Motor (dort laut Kläger VW EA897, laut Beklagter EA 896Gen2).
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